Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Verträge mit Minnerei gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Durch Aufgabe einer Bestellung an Minnerei erklären Sie sich mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

  1. Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von Minnerei erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt. Minnerei bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt.

  1. Mietpreise

Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Preislisten von Minnerei. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung.

Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit.

Minnerei berechnet alle vom Kunden gemieteten Artikel, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von dem Beginn der Übernahme der Artikel bis zur Rückgabe. Soweit nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart, gilt der angegebene Mietpreis für jeweils eine Mieteinheit von vier Tagen (Freitag bis Montag). Erhält Minnerei die gemieteten Artikel nicht fristgerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Dabei wird der erste Verlängerungstag mit 25 % Aufschlag und jeder weitere mit 30 % Aufschlag auf die Grundmiete berechnet.

Weitergehender Schadenersatz bleibt durch Minnerei vorbehalten, insbesondere für den Fall, dass die Ware zum vereinbarten Rückgabetermin anderweitig benötigt wird. Unberührt bleiben rechtzeitige vorherige Individualabsprachen zu einer Verlängerung der Mietzeit, diese sind jeweils aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Minnerei möglich.

Preisänderungen sind vorbehalten. Bitte informieren Sie sich zu den Konditionen unter den angegebenen Minnerei Kontaktinformationen.

  1. Transport – Anlieferung – Abholung

Die Transportkosten der jeweiligen Lieferung werden ab Lager Wermelskirchen berechnet. Der Transport durch Minnerei umfasst die Anlieferung und Abholung bis zur/ab der ersten verschließbaren und ebenerdigen Tür in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr. Etwaiger Mehraufwand für das Verbringen bzw. Abholen des Mietobjekts liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Nicht zum vertragsgemäßen Transport gehören Auf- und Abbau sowie das Verbringen und Einsammeln der gemieteten Artikel; dies ist ausschließlich Sache und Verantwortungsbereich des Kunden. Diese zusätzlichen Leistungen erbringt Minnerei nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung gegen eine besondere Berechnung.

Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Gegenstände sofort nach Anlieferung auf Ordnungsmäßigkeit und richtige Menge der Lieferung zu überprüfen. Beanstandungen müssen durch den Kunden nach Übernahme unverzüglich schriftlich gegenüber Minnerei – unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten Stückzahl – geltend gemacht werden. Andernfalls sind Einwendungen des Kunden ausgeschlossen. Reklamationen schieben die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht auf.

Es besteht die Verpflichtung des Kunden, die von Minnerei gelieferten Gegenstände transportfertig zur Abholung bereitzuhalten. Für einen etwaigen Fehlbestand und/oder Fehlmengenbestand sowie Beschädigungen an der Ware haftet der Kunde, soweit er nicht fehlendes Verschulden nachweist. Im Falle der Fehlmengenhaftung und/oder sonstiger Haftung des Kunden für Ersatzbestände ist der objektive Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Fehlmengenhaftung umfasst sämtliche Liefergegenstände, Materialien und Behältnisse und sonstige etwaige mitgelieferten Transporthilfsmittel.

Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, die Mietartikel für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.

  1. Selbstabholung

Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht; er haftet für jedwede Schäden. Ein Transport vom Mietobjekt wird ausschließlich in geschlossenen und geschützten Fahrzeugen, Anhängern oder Behältnissen gestattet.

Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist und sollte im Fahrzeug, bzw. Anhänger durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Mittel zur Ladungssicherung, sowie zum Schutz des Mietobjekts sind nicht Bestandteile des Mietverhältnisses und sind in ausreichender Menge vom Kunden mitzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietobjekte sofort nach Abholung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Mängel müssen umgehend und schriftlich festgehalten werden.

Eine Verweigerung der Herausgabe des Mietobjekts bei begründeten Zweifeln an den o.g. Anforderungen zur Selbstabholung behält sich Minnerei vor.

  1. Kostenpflichtige Zusatzleistungen

Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder als Zusatzleistung gebucht.

  1. Zahlungsbedingungen / Stornierung

Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder Banküberweisung.

50% des Auftragswertes werden vier Wochen vor dem Verleihtermin fällig, die restlichen 50% eine Woche vor dem Verleihtermin. Es wird eine Kaution in bar erhoben, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle in bar rückerstattet wird. Diese wird am Tag der Abholung fällig. Die Höhe dieser Kaution beträgt i.d.R. 30% des Auftragsvolumens, aber mindestens 50,00€, sofern nicht anders schriftlich angekündigt.

Einseitige Stornierungen durch den Kunden entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit Minnerei vereinbart wird.

Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.

Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:

  • bis vier Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme fällig
  • bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme fällig
  • bis vier Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme fällig

Eventuell vereinbarte Lieferkosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.

Eine kostenfreie Reduktion des Mietvolumens nach Vertragsabschluss ist um maximal 10% zulässig. Anderenfalls gelten ebenfalls die o.g. Stornobedingungen für jeden stornierten Mietgegenstand.

Alle Endpreise verstehen sich in Euro.

Der Mindestbestellwert beträgt 200 €.

  1. Verzug

Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist Minnerei berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 8% verlangen.

  1. Haftung

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an Minnerei. Der Mieter bleibt bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung verpflichtet, den zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von ihm oder Dritte, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts. Sämtliche Schäden so wie Verlust der Mietobjekte sind sofort an Minnerei zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Mietsache auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes. Bei kleineren Schäden, die keine Wiederbeschaffung voraussetzen, behält sich Minnerei vor, dem Mieter einen individuellen Schadensersatz zu berechnen. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten.

Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistungen erforderlich ist. Diese richten sich nach den folgenden Sätzen:

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter Funktionsstörungen unverzüglich mitzuteilen.

Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Wiederherstellungskosten im Falle von Beschädigungen werden mit 45,00€ Personalstunde berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von Minnerei aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.

  1. Kündigung des Vertrages

Minnerei ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.

Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn Minnerei entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.

  1. Farbabweichungen

Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetauftritt sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

  1. Urheberrecht

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von den Mietgegenständen in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Mietgegenstände abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.

  1. Reinigung der Mietartikel

Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt und gereinigt zurückgegen werden. Dazu zählt z.B. die rückstandslose Entfernung von Wachs, Getränke- oder Essensresten auf Mobiliar und Dekoration. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

Eine kostenpflichtige Nachbehandlung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten.

Textilien, wie z.B. Kissen oder Decken, müssen stets trocken zurückgegeben werden.

Hinweise zu Messing-Kerzenleuchtern und Geschirr, Gedecken, Gläsern: Die Gegenstände werden gereinigt übergeben. Etwaige Abweichungen sind bei Abholung zu reklamieren. Wachsreste sind nach Gebrauch bitte gründlich zu entfernen (ausschließlich mit heißem Wasser und milder Seifenlauge: KEINE Reinigung im Geschirrspüler oder mit chemischen Reinigungsmitteln!). Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00€ pro Person und Stunde berechnet.

Die Übernahme der Reinigung kann gegen einen individuell vereinbarten Aufpreis übernommen werden.

Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  1. Änderung der Geschäftsbedingungen

Minnerei behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.

Stand: 01/2020